GHS – Global Harmonisiertes System zur Einst...
GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Übersicht
GHS/CLP: UN – EU
Übergangsfristen
Wichtige Neuerungen
- Einstufung
- Kennzeichnungselemente
- Gefahrenpiktogramme
- Signalwort
- H-Hinweis
- P-Hinweis
- Meldepflicht
Umstufungshilfe nach CLP-Verordnung
Informations- und Schulungsmaterial der BG RCI
Veranstaltungen
Weiterführende Links
Kontaktformular
Abkürzungsverzeichnis
GHS/CLP: UN – EU
Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter weiter anzuheben, ist unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) – kurz GHS entwickelt worden.
CLP-Verordnung
Dieses GHS-System wurde am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, namentlich: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung – in die EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem europaweit. Die Empfehlungen der UN mit ihrem GHS-System wurden zwar nicht vollständig, jedoch weitgehend von der EU übernommen.
CLP und Arbeitsschutz
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat auf seiner 45. Sitzung am 09./10.11.2009 den Leitfaden „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung“ als Bekanntmachung 408 veröffentlicht.
Es geht im Wesentlichen um die Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Innerbetriebliche Kennzeichnung, Anwendung des Technischen Regelwerks sowie Hinweise über mögliche Schwierigkeiten.
Berichtigung zur CLP-Verordnung
Zu Anhang VI, Nummer 1.1.2.1.1, Tabelle 1.1 der CLP-VO, sind Korrekturen erfolgt, die im Amtsblatt der Europäischen Union L 16 vom 20.01.2011 veröffentlicht wurden.
2. ATP am 30.03.2011 veröffentlicht
Bereits zum zweiten Mal seit Veröffentlichung der CLP-Verordnung wurde diese mit einer Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (eine sogenannte „ATP“) angepasst. Während die erste Änderung nur in den Stofflisten das umsetzte, was in der alten Stoffrichtlinie 67/548/EWG mit deren 30. und 31. Änderung bereits zu lesen war, bringt die 2. ATP inhaltliche Änderungen. Es werden damit Anpassungen des UN-GHS aus dem Jahr 2009 auch in Europa umgesetzt. Wichtige Änderungen sind unter anderem:
- Einführung einer Gefahrenklassen „Die Ozonschicht schädigend“ und Kennzeichnung dieser Stoffe mit dem Piktogramm „Ausrufezeichen“ und einem neuen H-Satz
- Schaffung von Unterkategorien bei der Atemwegssensibilisierung und der Hautsensibilisierung
- Berichtigung einiger Fehler im Anhang I
- Einführung von H-Kombinationssätzen bei der akuten Toxizität
- Gase müssen nicht mehr mit dem Piktogramm „Gasflasche“ gekennzeichnet werden, wenn sie bereits mit der „Flamme“ oder dem „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet werden
- Die Piktogrammgröße hängt nicht mehr direkt von der tatsächlichen Etikettgröße ab, sondern nur noch von der entsprechenden Mindestgröße
Diese Änderungen dürfen bereits jetzt angewendet werden. Für Stoffe wird die 2. ATP am 1.12.2012 verbindlich, für Gemische am 1.6.2015.
Eine Novelle zur Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen mit einer Anpassung an die CLP-V und den Verbots- und Beschränkungstitel der REACH-V trat am 01.12.2010 in Kraft.
(www.baua.de/de/Themen-von-AZ/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html).
Die Neufassung der GefStoffV basiert weiterhin auf der Einstufung nach der bisherigen Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG bzw. 1999/45/EG), bietet aber gleichzeitig die Rechtsgrundlage, um schon jetzt das neue CLP-System in der Praxis anzuwenden.
Die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde an die inhaltlichen Änderungen der Novelle zur GefStoffV angepasst. Es wurden die Bezüge zur CLP-Verordnung hergestellt. Während der Übergangsfristen bis zum 01.06.2015 bleibt es dem Arbeitgeber frei gestellt, bei der Gefährdungsbeurteilung schon die neue Einstufung und Kennzeichnung zur berücksichtigen. Die TRGS 400 empfiehlt in der Übergangszeit, die Einstufung nach CLP-Verordnung (Gefahrenklasse, -kategorie und H-Sätze) im Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmen.
Übergangsfristen
Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung muss für Stoffe seit dem 01.12.2010 verbindlich angewendet werden. Bereits in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis zum 01.12.2012 weiterverkauft werden. Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.06.2015 verbindlich.
Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden.
Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.
Wichtige Neuerungen
Einstufung
Die neue Systematik unterscheidet zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Die Kriterien zur Einstufung weichen zum Teil von denen der bisherigen Stoff- und Zubereitungs
- 28 Gefahrenklassen (statt bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmalen)
- Gefahrenkategorien unterteilen die jeweiligen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr
- Gefahrenhinweise (H-Hinweise)
Kennzeichnungselemente
- Zur Visualisierung der Gefahren lösen 9 neue Gefahrenpiktogramme (rotumrandete, auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.
Sie werden von der UNECE zum Download zur Verfügung gestellt: www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html - Das neue Signalwort beschreibt den potentiellen Gefährdungsgrad.
„Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
„Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien - Die neuen Gefahrenhinweise, H-Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab.
Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr. - Die neuen Sicherheitshinweise, P-Hinweise (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze.
Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.
Neu im Vergleich zu den alten Gefahrensymbolen sind die Gasflasche, das Ausrufezeichen und die Gesundheitsgefahr.
Die Europäische Kommission stellt Tabellen mit Signalwörtern, Gefahrenhinweisen (H-Sätzen) und Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) in 23 Sprachen zur Verfügung.
ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/documents/classification/
Pflicht zu Meldung der Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe bei der ECHA (Notifizierung)
Die CLP-Verordnung (CLP-V) verpflichtet Hersteller und Importeure zur Meldung der Einstufung, der Kennzeichnungselemente und ggf. der spezifischen Konzentrationsgrenzwerte oder M-Faktoren für Stoffe – und zwar ohne Mengengrenze (siehe Artikel 39 bis 42 CLP-V). Davon betroffen sind Stoffe, die nach der REACH-Verordnung registrierungspflichtig sind sowie Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „gefährlich“ nach CLP-Verordnung erfüllen und entweder als solche oder in Gemischen in Verkehr gebracht werden. Bei Stoffen in Gemischen müssen die Konzentrationsgrenzwerte gemäß CLP-V oder ggf. Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) für die Einstufung eines Gemisches als „gefährlich“ überschritten werden. Die Meldung ist kostenfrei.
Seit dem 01.12.2010 sind die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bis spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden. Ziel dieser Meldepflicht ist es, ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis bei der ECHA, das öffentlich zugänglich gemacht werden soll, aufzubauen (siehe echa.europa.eu/clp/inventory_notification_de.asp oder www.reach-clp-helpdesk.de der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA).
Die Praxisanleitung 7 der ECHA in deutscher Sprache informiert über Details, siehe unter
echa.europa.eu/doc/publications/practical_guides/pg_7_clp_notif_de.pdf.
Umstufungshilfe nach CLP-Verordnung
Der GHS-Konverter der BG RCI ermöglicht es, ausgehend von der bisherigen Einstufung die neue Einstufung unter GHS/CLP automatisch zu ermitteln. Dazu wird neben der bisherigen Einstufung auch die Transporteinstufung sowie die offizielle Einstufung des Anhangs VI der CLP-Verordnung/GHS-Verordnung mitberücksichtigt. Nicht immer ist aufgrund von KriterienDer GHS-Konverter ist auch in englischer und italienischer Sprache verfügbar.
www.gischem.de
Informations- und Schulungsmaterial der BG RCI
Folgendes Informations- und Schulungsmaterial kann über den Medienshop der BG RCI, Branche Chemische Industrie, bestellt werden:
- Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – Was ist zu tun? (M060)
Das umfangreiche Merkblatt liefert Hintergrundinformationen zur CLP-Verordnung. Einen Schwerpunkt setzt das Merkblatt auf die Auswirkungen von GHS auf das nationale Chemikalien- und Arbeitsschutzrecht. Die neue Gefahrstoffverordnung und die Themen Betriebsanweisung, Unterweisung und innerbetriebliche Kennzeichnung stehen dabei im Mittelpunkt. - Kompaktinformation GHS (M060-1)
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die CLP-Verordnung und enthält die GHS-Plakate im Kleinformat sowie die H- und P-Hinweise. - Kleinbroschüre GHS (M060-2)
Die Kleinbroschüre liefert GHS-Kompaktwissen für die Beschäftigten, kurz und prägnant. - Plakate
Vier Plakate zum Thema GHS sollen helfen, sich mit GHS vertraut zu machen. Dargestellt werden die neuen Gefahrenpiktogramme, eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Gefahrenkommunikation für die physikalischen Gefahren und Gesundheitsgefahren.
Auf drei Plakaten werden die Gefahrzettel nach Transportvorschriften den entsprechenden GHS-/CLP-Gefahrenklassen und -kategorien zugeordnet. - Zuordnungsübung
Diese GHS-Zuordnungsübung soll den Umgang mit den neuen Piktogrammen trainieren.
Die Aufgabe ist, den alten Symbolen die neuen Piktogramme zuzuordnen. Die Mappe enthält alte und neue Schilder, eine Anleitung sowie eine PowerPoint-Präsentation, die zur Auflösung und Erklärung genutzt werden kann. - Memo-Spiel
Das GHS-Memospiel lässt sich in kleineren Gruppen ebenfalls zur Unterweisung einsetzen. Spielerisch kann man sich mit der Zuordnung der GHS-Piktogramme zu Gefahrenklassen und -kategorien vertraut machen. - Sicherheitskurzgespräch GHS (SKG02)
Ín sechs Lektionen wird je eines der neuen Gefahrenpiktogramme herausgegriffen und mit einprägsamen Zeichnungen dessen Bedeutung erklärt. Hintergrundinformationen für den Unterweisenden und ein Formblatt zur Dokumentation ergänzen das Paket.
Über das Download-Center des Medienshops werden GHS-Basisinformationen in Form einer Powerpoint-Präsentation mit Informationen zu GHS zur Verfügung gestellt.
Veranstaltungen
Die BG RCI bietet ihren Mitgliedsbetrieben im Rahmen der Aus- und Weiterbildung folgende Seminare zum Thema GHS an:
Weiterführende Links
- CLP-(EU-GHS)-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in deutscher Sprache (EU-Amtsblatt vom 31.12.2008)
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:DE:PDF
www.reach-clp-helpdesk.de/de/CLP/Kompendium.html?__nnn=true - 1. ATP zur CLP-(EU-GHS-)Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (EU-Amtsblatt vom 05.09.2009)
eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2009:235:SOM:DE:HTML
www.reach-clp-helpdesk.de/de/CLP/Kompendium/Kompendium.html - 2. ATP zur CLP-(EU-GHS-)Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (EU-Amtsblatt vom 30.03.2011)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:083:0001:0053:DE:PDF - Die CLP-Gebührenverordnung (EU) Nr. 440/2010 wurde von der Europäischen Kommission im EU-Amtsblatt Nr. L126 vom 22.05.2010 veröffentlicht. Sie regelt die Gebühren für Anträge auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung und für Anträge bezüglich harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen.
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:126:0001:0005:DE:PDF - Tabellen mit Signalwörtern, Gefahrenhinweisen (H-Sätzen) und Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) in 23 Sprachen
ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/documents/classification/ - Gefahrstoffinformationssystem GisChem der BG RCI
- GHS-Hintergrundinformationen
www.gischem.de/ghs/information.htm - GHS-Konverter, auch in englischer und italienischer Sprache:
www.gischem.de/ghs/konverter/index.htm
- GHS-Hintergrundinformationen
- Informationen der ECHA
- Praxisanleitung Nr. 7 für die Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis: echa.europa.eu/doc/publications/practical_guides/pg_7_clp_notif_de.pdf
- Update der Leitlinie für die Einreichung der Meldung für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung: echa.europa.eu/doc/press/na_10_25_guidance_clh_20100518.pdf
- Broschüren für Verwender und Importeure
echa.europa.eu/publications_en.asp unter „Brochures“ - Datenübertragungshandbuch zu den technischen Details der Meldung mittels IUCLID:
echa.europa.eu/doc/reachit/data_submission_manual_12_c&l_de.pdf
- REACH-Änderungsverordnung (EU) Nr. 453/210 zur Anpassung des Formates des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Zusammenhang mit der CLP-Verordnung:
deutsch: eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2010:133:SOM:DE:HTML
englisch: eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ%3AL%3A2010%3A133%3ASOM%3AEN%3AHTML - Informationen der BAuA zum Thema GHS
- Homepage der BAuA – Info- und Linkseite zum GHS-System
- Bekanntmachung 408 zur Anwendung von GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
- Übersetzungstabelle von S-Sätzen in P-Hinweise
- reach-clp-helpdesk: www.reach-clp-helpdesk.de/
- Muster-Sicherheitsdatenblätter und Leerformulare gemäß REACH-Verordnung mit Berücksichtigung der GHS-Einstufung und -Kennzeichnung: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/Muster/Muster.html
- Umweltbundesamt (UBA)
- www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm
- Broschüre des UBA „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt“
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3332
- Informationsmaterial der BG RCI
- Medienshop:
bgcshop.jedermann.de/bgcshop2/index.html - Download-Center im Medienshop:
bgcformulare.jedermann.de/?selectedMenuId=plakat_ghs
- Medienshop:
- Bilddateien der GHS-Piktogramme (auf den Seiten der UNECE)
www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html - UN-GHS
www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev02/02files_e.html
Abkürzungsverzeichnis
| ATE | Acute Toxicity Estimate / Schätzwert akuter Toxizität |
| ATP | Anpassung an den Technischen Fortschritt (Adaptation to Technical Progress) |
| CAS | Chemical Abstract Service |
| CLP | Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures / Andere Bezeichnung für die EU-GHS-Verordnung |
| CMR | Carcinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität |
| DPD | Dangerous Preparations Directive |
| DSD | Dangerous Substances Directive |
| ECHA | European Chemicals Agency / Europäische Chemikalienagentur (in Helsinki) |
| EINECS | European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances |
| eSDS | Erweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH (besteht aus einem Sicherheitsdatenblatt und einem Anhang, der die Expositionsszenarien enthält: entweder für die einzelnen Inhaltsstoffe, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wurde oder für die jeweilige Zubereitung) |
| GCL | allgemeine Konzentrationsgrenzwerte (general) |
| GHS | Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
H-Hinweis H-Satz | Gefahrenhinweis (hazard statement) |
| IUCLID | International Uniform Chemical Information Database |
| LD | letale Dosis |
| M-Faktor | Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann. |
| NOAEC/L | No observed adverse effect concentration / Level |
| PBT | Persistent bioaccumulative toxic |
P-Hinweis P-Satz | Sicherheitshinweis (precautionary statement) |
| PNEC | Predicted no effect concentration (aquatische Toxizität) |
| PPORD | Product and process orientated research and development |
| SADT | self-accelerating decomposition temperature (Temperatur der selbstbeschleunigenden Zersetzung) |
| SCL | spezifische Konzentrationsgrenzwerte (specific) |
| SDB/SDS | Sicherheitsdatenblatt / Safety data sheet |
| SIEF | Substance information exchance forum |
| STOT | specific target organ toxicity / Spezifische Zielorgantoxizität |
| UNECE | United Nations Economic Commission for Europe |
| WGK | Wassergefährdungsklasse |
Neu eingestellt oder aktualisiert
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Gefahrstoffdatenbank GisChem
ODIN






