Mit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zum 1. Januar 2011 hat sich die Ermittlung der des Personalaufwandes für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben grundlegend geändert. Die mit dem Einsatzzeitenrechner ermittelten Einsatzzeiten, die noch auf der nun zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) der ehemaligen BG Chemie basieren, können damit nicht mehr verlässlich angewendet werden.
Der Betreuungsaufwand für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurden in der Branche Chemische Industrie allerdings bereits vor der Einführung der DGUV Vorschrift 2 mit einem gefährdungsorientierten Verfahren nach BGV A2 ermittelt. Die damit ermittelten Werte haben sich in der langjährigen Praxis bewährt und können deshalb auch noch während der Einführungsphase der DGUV Vorschrift 2 als Richtschnur/Anhaltswert für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung dienen.
Aus diesem Grund und für eine Plausibilitätskontrolle des nun nach neuer DGUV Vorschrift 2 zu ermittelnden Betreuungsaufwandes wird der Einsatzzeitenrechner für eine gewisse Übergangszeit weiter angeboten und ist hier zu finden.







