Das Auslösen der Alarmierung (akustischer Alarm, rote Warnleuchte zur Unterfunktion) bedeutet, dass der zur Aufrechterhaltung des Rückhaltevermögens erforderliche Abluftvolumenstrom unterschritten wurde, aus welchem Grund auch immer. Damit ist die Schutzfunktion des Abzugs vor Gefahrstoffen und vor Explosionen nicht mehr gegeben. Die Arbeit muss unverzüglich beendet und eine Überprüfung des Abzugs vorgenommen werden. Empfehlung: auffällige Blinkleuchten statt kleiner Leuchtdioden.
Es kann sich jedoch auch um einen irgendwie gearteten Fehler handeln, der eine falsche Warnung hervorgerufen hat (Defekt in der Elektronik, Defekt am Messaufnehmer, eine kurze Schwingung im Abluftsystem ...). Da der Benutzer aber nicht entscheiden kann, ob es eine Falschmeldung ist, muss in jedem Fall die Arbeit eingestellt werden. Je nach Auslegung, Steuerung und Empfindlichkeit können Anlagen so zu häufigen Unterbrechungen führen, die es erforderlich machen, das Alarmierungsverhalten zu überprüfen.







