Materialien für Labormäntel / Neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverord... / Lieber zweimal hinschauen
Änderungen im Gesetzentwurf eingearbeitet
Die Änderungen des Rentenrechts werden von Sozialpartnern, Koalitionsfraktionen und Bundesländern intensiv diskutiert. Es besteht weiterhin Gesprächs- und Klärungsbedarf. Die BG Chemie zeigt, welche Änderungen im Unfallversicherungsreformgesetz vorgesehen sind.
Feueralarm im Chemiewerk
Antwort zur ZDF-Sendung vom 11. Juli 2007 von Dr.-Ing. Josef F. Bremen, TAD Köln
Frage: Kann Wasserstoff nach unten sinken? Diese Frage stellt sich plakativ, bei der genannten Sendung im ZDF.
Die Antwort lautet: Ein Gasgemisch aus mehreren gasförmigen Stoffen verhält sich praktisch gleich einem Gas aus nur einem einzigen gasförmigen Stoff. Man muss beide Fälle als ein Ganzes betrachten. So steigen beispielsweise Blasen aus Wasserstoff durch die Umgebungsluft schnell nach oben. Grund, sie sind erheblich leichter als Luft. So zu beobachten an Wasserstoffblasen beim Aufladen eines Blei-Akkumulators. Dem gegenüber steigt ein Gasgemisch bestehend aus Wasserstoff und anderen Komponenten aber nur, wenn das Gemisch als Ganzes leichter ist als Luft. Entsteht bei einem Prozess einer Elektrolyse, Wasserstoff und Sauerstoff gleichzeitig, können wasserstoffhaltige Gemische entstehen, die etwa die Dichte von Luft besitzen und daher nicht hochsteigen. Sie bilden brand- und explosionsgefährliche Unterschichtungen. Deshalb müssen sie unter hinreichend großer Verdünnung gezielt abgesaugt werden. Hintergrund: Ideale Gase, das sind die meisten bekannten bei Umgebungsbedingungen, entmischen sich unter der irdischen Schwerkraft nicht.
Rehabilitations-Management bietet von Anfang an umfassende Betreuung
Seinen 42. Geburtstag im Juni 2004 wird Silvio Petsche nie vergessen. Zwei Tage zuvor hatte er einen schweren Arbeitsunfall an einer Reifenaufbaumaschine im Werk Fürstenwalde von Goodyear Dunlop. Er wurde eingeklemmt und erlitt erhebliche, teils innere Verletzungen an Bauch und Rücken. Nach längerer Genesung arbeitet Silvio Petsche seit Anfang 2007 wieder bei seinem alten Arbeitgeber. Eine Berufshelferin hat ihn von Anfang an intensiv betreut und gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Mit Unterstützung der BG Chemie wurde er speziell für ihn ausgestattet.
Schwer ist nicht für jeden gleich schwer: Überbeanspruchung lässt sich vermeiden
Wer sich intensiv um ergonomische Arbeitsplätze kümmert, kann bares Geld sparen: Durch Erkrankungen des Muskel-Skelett- Systems fallen jährlich 134 Millionen Arbeitstage aus. Die Produktionsausfälle kosten
mehr als zwölf Milliarden Euro.
Rückenschonende Arbeitsplätze helfen den Arbeitnehmern und zahlen sich für den Betrieb aus, so das Ergebnis. Der Gesetzgeber nimmt die Unternehmer in die Pflicht, die Arbeitsbedingungen auf mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen hin zu beurteilen und wo nötig zu verbessern. Überall dort, wo Schweres gehoben oder getragen wird, greift die Lastenhandhabungsverordnung. Für besonders schutzbedürftige Personengruppen gelten zusätzliche Regelungen, etwa das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz. Zulässige Lastgewichte sind individuell. Die Verordnung macht keine konkreten Empfehlungen oder Vorgaben, wie schwer manuell gehandhabte Lasten sein dürfen. Denn Menschen sind sehr verschieden belastbar: Eine Arbeit, die ein junger kräftiger Mann mit Leichtigkeit bewältigen kann, ist für Ältere, Jugendliche oder Frauen mitunter nur schwer zu stemmen. Wer ermitteln möchte, welche Belastung konkret zumutbar ist, sollte die Gesamtsituation berücksichtigen. Dazu gehören die technischen und organisatorischen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes wie auch die persönliche Leistungsfähigkeit und die individuellen Risikofaktoren des Betroffenen.
Lärm-Informationswand steht bereit
„Bei Lärm am Arbeitsplatz gibt’s was auf die Ohren“: Mit diesem Slogan wirbt die BG Chemie mit ihrer Informationswand „Lärm“ um besserenHörschutz am Arbeitsplatz.
Die Informationswand steht den Mitgliedsbetrieben für innerbetriebliche Veranstaltungen zur Verfügung. Sie misst 3 x 2,25 Meter und kann bei Ausstellungen, Messen, innerbetrieblichen Aktionstagen und Weiterbildungsveranstaltungen eingesetzt werden.
Stellwand und Aufbauzubehör sind in einem Transportcontainer handlich
verpackt. Kontaktstelle zu Ausleihanfragen ist der zuständige Aufsichts-
und Beratungsdienst. Weitere Infos unter www.bgchemie. de –> Medienshop.
Elektrounfälle enden oft tödlich - Fünf Sicherheitsregeln
Der Mensch besitzt kein Sinnesorgan um Gefahren wahrzunehmen, die von elektrischem Strom ausgehen. Deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig und gewissenhaft von allen einzuhalten: vom Konstrukteur bis zum Benutzer.
Elektrounfälle passieren relativ selten, enden aber oft tödlich. Die Gefahr geht dabei nicht allein von einer direkten elektrischen Durchströmung desKörpers aus. Auch Verbrennungen, beispielsweise durch verdampfendes Metall bei einem Lichtbogen, können lebensgefährlich sein. Selbst wenn jemand nur mal eben „eine gewischt“ bekommt, kann das tödlich enden, etwa wenn der Betroffene auf einer Leiter steht und vor Schreck herunterfällt.
Fünf Regeln schützen die Elektrofachkraft Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen haben fachgerecht zu arbeiten.
Dabei sind fünf Sicherheitsregeln zu beachten.
Diese sind:
1. Spannung abschalten,
2. gegen Wiedereinschalten sichern,
3. Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle feststellen,
4. Erden und Kurzschließen sowie
5. unter Spannung stehende Teile in der Umgebung abdecken.
Die Beachtung dieser Regeln schützt. Die Praxis zeigt aber, dass sie nicht immer verinnerlichtwerden. Bei 68 Prozent der Unfälle von Elektrofachkräften lässt sich ein Verstoß gegen die fünf Sicherheitsregeln nachweisen, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in
einem Forschungsbericht (Fb 941). Geräte müssen sicher sein.
Durch gezielte Information Gefährdungen ausschließen
Durch die Zusammenarbeit von Firmen können völlig neue Sicherheitsrisiken entstehen, beispielsweise durch sich überschneidende
Tätigkeiten, eine unbekannte Arbeitsumgebung oder unterschiedliche
Vorgaben zum Arbeitsschutz. Deshalb müssen betriebsfremde Personen gezielt über örtliche Unfall- und spezifische Gesundheitsgefahren
informiert werden.
Kaum ein Betrieb führt heute alle Aufgaben selbst durch. Häufig werden spezialisierte Fremdfirmen beauftragt, etwa für Bau-, Wartungs- oder Überwachungsarbeiten. Auf dem "fremden" Werksgelände gilt: Eine Fremdfirma muss neben den eigenen technischen Standards und Verkehrssicherungspflichten auch die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachten, die für den Auftraggeber gelten.Schon beim Abschluss des Werkvertrags ist der Arbeitsschutz zu beachten. Bei der Arbeitsvergabe muss klar sein, dass die rechtlichen
wie auch betriebsinternen Regelungen zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz eingehalten werden. Daneben müssen Absprachen getroffen werden über Ansprechpartner, Zuständigkeit, Weisungsbefugnis, Unterweisungen, Verhalten im Alarmfall sowie das Bereitstellen von Geräten und Materialien.
Wenn sich Tätigkeiten zeitlich oder räumlich überschneiden, können dadurch gegenseitige Gefährdungen entstehen. Betrieb und Fremdfirma müssen daher zum Schutz ihrer Beschäftigten bei der Durchführung
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenarbeiten.
ODIN






