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Laborrichtlinien BGI/GUV-I 850-0: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“
Hier kommen Sie zum Artikel: Die neuen Laborrichtlinien, Überarbeitung der BGR 120, GUV-R 120 und TRGS 526
Die Online-Fassung der neuen Laborrichtlinien finden Sie hier. Seit Anfang 2010 steht über den gleichen Link neben dem deutschen Text auch die englische 1:1-Übersetzung der Laborrichtlinien mit dem Titel „Working Safely in Laboratories – Basic Principles and Guidelines“ (BGI/GUV-I 850-0 e) zur Verfügung.Die Liste der Prüfungen im Labor in Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen“ der BGI/GUV-I 850-0 finden Sie am Ende der Seite.
Zum Hintergrund der neuen Laborrichtlinien siehe auch den Artikel in Faktor Arbeitsschutz.
Durch die Fortentwicklung des Wissens und der Technik können einzelne Änderungen erforderlich sein, ebenso Fehlerkorrekturen. Diese finden Sie hier.
Ergänzt werden die neuen Laborrichtlinien ferner in der Reihe BGI/GUV-I 850 durch
- 850-0e: Working Safely in Laboratories – Basic Principles and Guidelines
- 850-1: Gefährdungsbeurteilung im Labor
(auch Merkblatt T 034) - 850-2: Laborabzüge
(auch Merkblatt T 032) - 850-3: Besondere Schutzmaßnahmen
(auch Merkblatt M 006)
Änderungen und Korrekturen in den Laborrichtlinien:
In Abschnitt 6.6.2.1 wird in den Erläuterungen die Strahlhöhe auf 10 cm bis 30 cm geändert. Der Text lautet nunmehr: Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen.
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