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REACH betrifft alle
Das neue EU-Chemikalienrecht
Seit mehreren Jahren beschäftigte sich die EU mit der Neuordnung des Chemikalien
Hersteller, Importeure und Händler von Stoffen, Zubereitungen und Produkten sind hiervon direkt betroffen. Letztendlich werden alle Verwender und die Verbraucher von den Auswirkungen von REACH in der einen oder anderen Form betroffen sein. Da REACH teilweise enge Fristen für gewisse Verpflichtungen vorsieht, sind Hersteller, Importeure und Händler gut beraten, sich umgehend mit REACH und den Auswirkungen auf das eigene Produkt
Wichtige Stichtage sind folgend der 1. Dezember 2010 (Ende der Übergangsfrist zur Registrierung von CMR-, R50/53- und Phase-in-Stoffen, die letztgenannten mit Jahresproduktionsmengen von mehr als 1000 t), der 1. Juni 2013 (Stoffe mit 100 bis 1000 Jahrestonnen) und der 1. Juni 2018 (Stoffe zwischen 1 und 100 Jahrestonnen).
Anhang IV der REACH-Verordnung nennt Ausnahmen von der Registrierungspflicht nach Art. 2 Abs. 7a für Stoffe. Bis zum 30.11.2007 kann hier beantragt werden, weitere Stoffe in die Liste aufzunehmen oder auch Stoffe von dieser zu streichen. Die Anforderungen sind sehr hoch, es ist anzuraten, zuvor mit der deutschen Anmeldestelle zu sprechen: chemg@baua.bund.de.
Es ist sinnvoll, ein Stoffinventar mit weiteren Informationen, die für die Registrierung benötigt werden, zu führen, z. B. zu klären, welche Daten für eine Registrierung noch fehlen oder ob die Expositionen auch bei den nachgeschalteten Verwendern beurteilt werden können. Mit erfolgter Vorregistrierung hat der Betrieb dann auch Zugriff auf weitere Informationsquellen.
Die Verpflichtungen zur Kommunikation in der Produktkette nach Titel IV von REACH sind bereits seit dem 1. Juni 2007 umzusetzen. Für die Sicherheits
Gelegentlich wird nicht erkannt, dass REACH auch den Arbeitsschutz direkt betrifft. Dabei bestehen auch weiterhin Verpflichtungen im Arbeitsschutz neben REACH, beispielsweise die Gefahrstoffverordnung. Die Kommunikation in der Produktkette umfasst natürlich auch Informationen über Stoffeigenschaften und Schutzmaßnahmen, die für den Arbeitsplatz relevant sind. Die Ermittlung und Beurteilung von Expositionen sowie die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen sind seit jeher ein Thema des Arbeitsschutzes. Auch die Umsetzung der Umgangsregelungen in den neuen Sicherheitsdatenblättern und die Anwendung eines oder gar mehrerer DNELs, die sich durchaus unterscheiden können, ist ein Arbeitsschutzthema vor Ort, bei dem die BG RCI den Betrieben natürlich auch weiterhin beratend beiseite steht. Die umfangreichen Daten aus Expositionsmessungen am Arbeitsplatz, die die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erhoben haben, stehen unter bestimmten Bedingungen auch für REACH zur Verfügung. Anfragen von einzelnen Betrieben können allein schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden, Anfragen über Verbände können jedoch an das IFA der DGUV gestellt werden.
Der Text der REACH-Verordnung steht in Deutsch hier sowie hier und in Englisch hier zur Verfügung.
Die europäische Chemikalien
Weitere Informationen zum Einstieg finden Sie auf den Internetseiten der EU und beim Europäischen Chemikalienbüro, auf den Seiten des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz, der LU Baden-Württemberg und beim Bundeswirtschaftsministerium. Hilfestellungen gibt der nationale Helpdesk bei der BAuA. Weitere online-Hilfen bieten der BDI, die Hochschule Darmstadt und das REACh-Net. Eine Hilfestellung für Downstream User finden Sie hier.
Eine Bibliothek mit Dokumenten und Links für die REACH-Umsetzung finden Sie bei Cefic.
Zu REACH gehört eine Zahl von Dokumenten, die die Umsetzung konkretisieren (REACH Implementation Project, RIP). Die für den Anwender wichtigen RIP 3 und RIP 4 können hier eingesehen werden.
REACH hat eine Reihe von Schnittstellen zum Arbeitsschutz. Auch wenn das Arbeitsschutz- und insbesondere das Gefahrstoffrecht neben REACH in Kraft bleiben und somit immer die Verantwortung des Unternehmers für seine Mitarbeiter bestehen bleibt und nicht durch eine Verantwortungsübernahme von Herstellern oder Importeuren für ihre Waren (vollständig) abgenommen wird, betreffen Teile von REACH auch den praktischen Arbeitsschutz. Dies beginnt mit der Ermittlung von Tätigkeiten mit den Stoffen und den damit verbundenen Expositionen und deren Bewertung, der Aufstellung von DNEL (derived no effect levels, einer Art durch den jeweiligen Hersteller oder Importeur selbst aufzustellenden "Grenzwert" für einen Stoff), das Beschreiben von Schutzmaßnahmen in den erweiterten Sicherheitsdatenblättern, die Umsetzung der Schutzmaßnahmen unter den jeweiligen Rahmenbedingungen des praktischen Anwendungsfalles und die Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Hier können auch Rückkopplungsprozesse an Hersteller oder Importeur erforderlich werden, beispielsweise wenn sich genannte Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend erweisen. Sicherlich wird es des Öfteren Klärungsbedarf zur konkreten Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen geben, beispielsweise zur Lüftung am Arbeitsplatz. Auch wird man gelegentlich eine Klärung herbeiführen müssen, was bei voneinander abweichenden Angaben zu Schutzmaßnahmen oder verschieden hohen DNEL in unterschiedlichen Sicherheitsdatenblättern zum gleichen Stoff zu tun ist.
Hier gibt die BG RCI Hilfestellungen, beispielsweise durch Beratungsleistungen, Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Informationsmaterial in gedruckter oder elektronischer Form. Sowohl auf der Homepage (siehe auch den Medienshop) als auch auf den Seiten des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie Hinweise und Informationsmaterial sowie nützliche Datenbanken, die bei der Umsetzung von REACH im Arbeitsschutz helfen können. Die AG Analytik des Fachausschusses Chemie unterstützt bei der Entwicklung, Validierung und Publikation von anerkannten Verfahren zur Bestimmung von CMR-Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz, die Deutsche Forschungsgemeinschaft bietet Verfahren für die Nicht-CMR-Stoffe an.
Fragen, die den Arbeitsschutz unter REACH betreffen, können Sie gerne hier stellen.
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