Nanopartikel werden in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt. Die produzierten Mengen können sehr unterschiedlich sein, von großen Mengen (Tonnen) eines Stoffes hin zu ganz kleinen Mengen wertvollerer Produkte. Doch welche Explosionsrisiken gehen von den Nanopartikeln aus und welche weitere Charakterisierung ist noch notwendig?
Weitere Informationen siehe unter:
www.laborpraxis.vogel.de/forschung-und-entwicklung/analytik/articles/244536/ und www.process.vogel.de/sicherheit_ex_schutz/arbeitsschutz/gefahrstoffhandling/articles/244537/
Im Sinne der ATEX-Richtlinie 94/9/EG ist der Rührwellenschutz ein nichtelektrisches Bauteil, und stellt ein mechanisches Sicherheitsbauteil im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG dar.
In ex-gefährdeten Räumen wird bei der Herstellung von lösungsmittelbasierenden Farben und Lacken darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Abdeckung der Ansatzbehälter mit einem Deckel innerhalb des Behälters die Zone 0 vorliegen kann.
Auf Antrag durch den Hersteller (Ingenieurbüro Noelle-40699 Erkrath) wurde beim Fachausschuss BG-Chemie, Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PRÜFZERT, 22453 Hamburg, die BG-Baumusterprüfung mit Zertifizierung für den RWS-UNIVERSAL- RÜHRWELLENSCHUTZ erteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Firma: Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg
Untersagung des Inverkehrbringens der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark. Aufgrund der Untersagungsverfügung dürfen die Stiefel ab dem 14.08.2008 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Weitere Informationen siehe unter www.baua.de.
Die neuen Baureihen WEX0..,1..,2..,3..,8..,9.. explosionsgeschützter Analysenleitungen und Heizschläuche der Fa. Winkler für die verschiedensten Branchen der Umwelt- und Prozesstechnik sowie Abfüll- und Dosiertechnik, sind systembescheinigt und als Komplettsystem zugelassene elektroWeitere Informationen finden Sie hier.
Diese Fragen ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten.Arbeiten in Zone 0 sind generell zu vermeiden. Der Einsatz mobiler Funkgeräte ist in dieser Zone auszuschließen. Werden mobile Funkgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 betrieben, so muss für sie eine Baumusterprüfbescheinigung einer zugelassenen europäischen Prüfstelle vorliegen.
In Zone 2 dürfen mobile Funkgeräte ohne EG-Baumuster
Die Stellungnahme zum Einsatz von elektrisch angetriebenen Armbanduhren in explosionsgefährdeten Bereichen und Aussagen zu Hörgeräten und Taschenrechnern finden Sie hier.





