Auf dem Markt gibt es neuerdings systemzugelassene Ex-Analysenleitungen und Ex-Heizschläuche, die dem Kunden neben besonderen sicherheitstechnischen Merkmalen und der Abnahme nach neusten Normen den entscheidenden Vorteil bieten, dass ohne weitere Prüfungen oder kostspielige Abnahmen diese sofort eingesetzt werden können.
Seit über 30 Jahren in der Industrie bewährte Heizmanschetten wurden nach den neusten Normen für den Ex-Bereich zertifiziert.
So können ab sofort auch systemzugelassene Ex-Heizmanschetten /Ex-Fass- und Containerheizer sowie Ex-Gasflaschenheizer mit nur einer EG-Baumusterprüfbescheinigung sofort im bestimmungsgemäßen Betrieb eingesetzt werden.
Auf dem Markt befindet sich seit einigen Wochen ein explosionsgeschütztes Mobiltelefon „Ex-Handy07“ mit integrierter Kamera (2 Megapixel mit LED-Blitz).
Die Ex-Daten lauten:
ATEX-Zulassung:
II 2G Ex ib IIC T4 Gb IP54
II 2D Ex ib IIIB T130°C Db IP5X
IECEx-Zulassung:
Ex ib IIC T4 Gb IP54
Ex ib IIIB T130°C Db IP5X
Weitere Informationen siehe unter shop.ecom-ex.com.
Herkömmliche, zertifizierte Brandmelder für Ex-Bereiche detektieren Brände erst weit nach ihrer Entstehung. Mit der faseroptischen, ortsverteilten Temperatursensorik (DTS – Distributed Temperature Sensing) werden kleinste Temperaturveränderungen präzise erfasst, wodurch Fertigungsprozesse und weitläufige Infrastrukturen lückenlos überwacht werden können. Probleme, die zu Bränden oder Explosionen führen können, werden somit im Frühstadium erkannt.
Hierbei wird ein Kabel mit einer integrierten Glasfaser entlang der gewünschten Bereiche installiert. Eine Auswerteeinheit ermittelt das genaue Temperaturprofil entlang der Glasfaser – und dies metergenau. Flexible und frei konfigurierbare Parameter ermöglichen eine frühzeitige Alarmierung.
Auf Antrag des Herstellers (AP Sensing, 71034 Böblingen) wurde von der DEKRA EXAM für die Zone 0 / Gerätekategorie 1 (EX I(M2) II(1) GD) nach Prüfung ein Zertifikat erteilt.
Vom Regierungspräsidium wurde gegen einen niederländischen Hersteller eine Untersagungsverfügung erlassen, welche im sogenannten EU-Schutzklauselverfahren der EU-Kommission zugeleitet wurde und nach deren Bestätigung europaweit wirksam wird. Der niederländische Hersteller hat bestätigt, dass keines der Handys in Deutschland in Verkehr gebracht wurde. Bedauerlicherweise wird das Handy jedoch nach wie vor über eine Firma in Singapur angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Regierungspräsidium rät daher dringend, angebliche zündschutzsichere Handyangebote aus dem Internet sehr kritisch zu prüfen. Weitere Informationen dazu gibt es auch von Ursula Aich von der RP-Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Wiesbaden unter der Telefonnummer 0611-3309 519.
Nanopartikel werden in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt. Die produzierten Mengen können sehr unterschiedlich sein, von großen Mengen (Tonnen) eines Stoffes hin zu ganz kleinen Mengen wertvollerer Produkte. Doch welche Explosionsrisiken gehen von den Nanopartikeln aus und welche weitere Charakterisierung ist noch notwendig?
Weitere Informationen siehe unter:
www.laborpraxis.vogel.de/forschung-und-entwicklung/analytik/articles/244536/ und www.process.vogel.de/sicherheit_ex_schutz/arbeitsschutz/gefahrstoffhandling/articles/244537/
Diese Fragen ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten.Arbeiten in Zone 0 sind generell zu vermeiden. Der Einsatz mobiler Funkgeräte ist in dieser Zone auszuschließen. Werden mobile Funkgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 betrieben, so muss für sie eine Baumusterprüfbescheinigung einer zugelassenen europäischen Prüfstelle vorliegen.
In Zone 2 dürfen mobile Funkgeräte ohne EG-Baumuster
Die Stellungnahme zum Einsatz von elektrisch angetriebenen Armbanduhren in explosionsgefährdeten Bereichen und Aussagen zu Hörgeräten und Taschenrechnern finden Sie hier.



