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Neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung löst die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (BGV B3) ab
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 wurden zwei europäische Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt.
Für die Prävention von Lärm am Arbeitsplatz deckt diese neue Arbeitsschutz
Die neue Verordnung enthält im Vergleich zur BGV B3 um 5 dB(A) niedrigere Auslösewerte für Präventions
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