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Kennzeichnungselemente
Gefährliche Güter werden in Gefahrklassen eingeteilt. Der jeweiligen Gefahrklasse entsprechend erfolgt die Kennzeichnung.
An Versandstücken, Straßen- und Eisenbahn
Orangefarbene Warntafeln auf Beförderungseinheiten (wie z. B. LKW mit oder ohne Anhänger) geben einen Hinweis auf gefährliche Güter, die transportiert werden.
Orangefarbene Warntafeln mit KennzeichnungsDie Kennzeichnung der Warntafeln besteht aus der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (oben) sowie aus der UN-Nummer (unten).
Bedeutung der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl)
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern, denen ein „X“ vorangestellt sein kann.
Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
| 2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
| 3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
| 4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
| 5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
| 6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
| 7 | Radioaktivität |
| 8 | Ätzwirkung |
| 9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt. Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Jeder UN-Nummer ist eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr zugeordnet. Diese sind in Tabelle A, 3.2 ADR aufgeführt. Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.
Einige Ziffernkombinationen haben eine besondere Bedeutung. Diese sind im Absatz 5.3.2.3.2 ADR erklärt.
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