Seit 2009 müssen Arbeitgeber bei den Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) auch Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung eingeben. Unternehmen, die 2009 Meldungen abgegeben haben, sind mit dem Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) bereits vertraut. Hier nochmals die wichtigsten Informationen:
- Die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV) lautet für die Branche Chemische Industrie der BG RCI: 61635458.
- Die 7-stellige Mitgliedsnummer (MNR) Ihres Unternehmens bei der Branche Chemische Industrie der BG RCI sowie die Gefahrtarifstellennummer (GTST) Ihres Unternehmens finden Sie auf dem Veranlagungsbescheid. Außerdem finden Sie beide Daten auch auf dem Lohnnachweis-Formular 2010, das den Unternehmen im Dezember 2010 zugegangen ist.
Die vor der Mitgliedsnummer mit Schrägstrich abgesetzte Kennziffer ist nicht anzugeben. - Ebenso können Sie diese Daten über unser Extranet-Angebot (Button rechts oben), für das jedes Unternehmen einen Zugangscode erhalten hat, ersehen.
- Das unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt (UV-EG) ermitteln Sie wie bisher. Grundsätzlich handelt es sich um das sozialversicherungspflichtige Gesamtbruttoentgelt des einzelnen Beschäftigten (Bruttobetrag vor Abzug von Steuern und Arbeitnehmeran-teilen zur Sozialversicherung), in das auch Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszu-schläge eingerechnet werden müssen.
Auch kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte/Minijobber sind zu melden.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auf der dem Lohnnachweisformular beigefügten Anleitung zum Lohnnachweis; ebenso im Extranet.
Wertguthaben geben Arbeitnehmern und Arbeitgebern Freiheit, Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Sie werden gebildet, wenn ein Arbeitnehmer sich einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszah-len lässt, sondern im Rahmen einer so genannten Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV anspart. Das Arbeitsentgelt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt während einer Freistellung von der Arbeitleistung oder einer Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit entnommen. Beispiele sind die Altersteilzeit im Blockmodell oder das sogenannte Sabbatical. Andere Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.B. die Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit, fallen nicht unter diesen Begriff.
Mit Wirkung zum 01.01.2010 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthaben-vereinbarungen verändert. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Änderungen im Hinblick auf die Meldung von Arbeitsentgelt in Wertguthaben an die gesetzliche Unfallversicherung.
Die bisherige Praxis der Branchen der BG RCI...






