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Datenbaustein Unfallversicherung bei der DEÜV-Meldung
Seit 2009 müssen Arbeitgeber bei den Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) auch Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung eingeben. Unternehmen, die 2009 Meldungen abgegeben haben, sind mit dem Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) bereits vertraut. Hier nochmals die wichtigsten Informationen:
- Die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV) lautet für die Branche Chemische Industrie der BG RCI: 61635458.
- Die 7-stellige Mitgliedsnummer (MNR) Ihres Unternehmens bei der Branche Chemische Industrie der BG RCI sowie die Gefahrtarifstellennummer (GTST) Ihres Unternehmens finden Sie auf dem Veranlagungsbescheid. Außerdem finden Sie beide Daten auch auf dem Lohnnachweis-Formular 2010, das den Unternehmen im Dezember 2010 zugegangen ist.
Die vor der Mitgliedsnummer mit Schrägstrich abgesetzte Kennziffer ist nicht anzugeben. - Ebenso können Sie diese Daten über unser Extranet-Angebot (Button rechts oben), für das jedes Unternehmen einen Zugangscode erhalten hat, ersehen.
- Das unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt (UV-EG) ermitteln Sie wie bisher. Grundsätzlich handelt es sich um das sozialversicherungspflichtige Gesamtbruttoentgelt des einzelnen Beschäftigten (Bruttobetrag vor Abzug von Steuern und Arbeitnehmeran-teilen zur Sozialversicherung), in das auch Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszu-schläge eingerechnet werden müssen.
Auch kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte/Minijobber sind zu melden.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auf der dem Lohnnachweisformular beigefügten Anleitung zum Lohnnachweis; ebenso im Extranet.
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