Wertguthaben geben Arbeitnehmern und Arbeitgebern Freiheit, Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Sie werden gebildet, wenn ein Arbeitnehmer sich einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszah-len lässt, sondern im Rahmen einer so genannten Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV anspart. Das Arbeitsentgelt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt während einer Freistellung von der Arbeitleistung oder einer Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit entnommen. Beispiele sind die Altersteilzeit im Blockmodell oder das sogenannte Sabbatical. Andere Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.B. die Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit, fallen nicht unter diesen Begriff.
Mit Wirkung zum 01.01.2010 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthaben-vereinbarungen verändert. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Änderungen im Hinblick auf die Meldung von Arbeitsentgelt in Wertguthaben an die gesetzliche Unfallversicherung.
Die bisherige Praxis der Branchen der BG RCI ...






