Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind durch Gefahrklassen nach dem Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen abzustufen. Dazu hat die BG Chemie einen Gefahrtarif festgestellt, in dem in
23 Tarifstellen Gewerbezweige nach Gefährdungsrisiken zu Gefahrengemeinschaften zusammen-gefasst sind.
Der Begriff "Gefahrklasse" ist allerdings missverständlich. Die Gefahrklasse stellt keine abstrakte Gefährlichkeit eines Unternehmens oder Gewerbezweigs dar. Vielmehr werden die Gefahrklassen für jede Tarifstelle aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten der Ver-sicherten berechnet. Die Gefahrklassen des Gefahrtarifs drücken damit die tatsächlichen, rech-nerisch ermittelten Belastungsverhältnisse aus. Der Gefahrtarif ist also in Wirklichkeit ein Belas-tungstarif.
Die Gefahrklasse eines Unternehmens richtet sich nach seiner Zugehörigkeit zu einem Gewerbe-zweig.
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Tel.: 06221 (523-0); E-Mail: mitglied-chemie@bgrci.de






