Zuständigkeit
Die Branche Chemische Industrie der BG RCI ist zuständig für die Unternehmen der Chemie-Industrie, darunter vor allem der
- anorganisch-chemischen Industrie
- organisch-chemischen Industrie
- Erdöl- und Erdgas-Industrie
- Lacke-, Farben- und Klebstoff-Industrie
- Pharma- und Kosmetik-Industrie
- Gummi- und Kunststoff-Industrie
- Explosivstoff-Industrie
Eine detaillierte Aufstellung der Unternehmensarten, für die die Branche Chemische Industrie der BG RCI sachlich zuständig ist, finden Sie in der Anlage 1, Buchstabe C, zu § 3 Abs. 1 unserer Satzung und in unserem Gefahrtarif.
Haben Sie Fragen zur Zuständigkeit? Wir informieren Sie gerne.
Tel.: 06221 (523-0); E-Mail: mitglied-chemie@bgrci.de
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