Alle Mitarbeiter/innen unserer Mitgliedsunternehmen, die in einem abhängigen Beschäftigungs-verhältnis stehen, sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert (Pflichtversicherung).
Nicht versichert sind dagegen Einzelunternehmer und ihre im Betrieb ohne Beschäftigungs-verhältnis mitarbeitenden Ehegatten, ebenso Personen, die in Kapital- oder Personengesell-schaften regelmäßig unternehmerähnlich tätig sind. Sie müssen eine freiwillige Versicherung abschließen, wenn sie im Falle eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten möchten.
Freiwillig versichern können sich demnach:
- Einzelunternehmer
- im Betrieb mitarbeitende Ehegatten von Einzelunternehmern, wenn kein Beschäfti-gungsverhältnis besteht
- Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft
- Gesellschafter einer OHG
- Komplementäre einer KG
- Kommanditisten einer KG, wenn kein Beschäftigungsverhältnis besteht
- Vorstandsmitglieder einer AG
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), wenn sie mindestens 50 % der Anteile am Gesellschaftskapital halten oder aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse wie ein Unternehmer tätig sind. Ob demnach Versicherungsfreiheit besteht, müssen wir im Einzelfall prüfen.
Weitere Hinweise zu Leistungen, Beiträgen und sonstigen Bedingungen bei einer freiwilligen Versicherung finden Sie in unseren Informationen zur freiwilligen Versicherung und in unserer Satzung (§§ 43 ff.).
Haben Sie dazu noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Tel.: 06221 (523-0); E-Mail: mitglied-chemie@bgrci.de






