Anleitung zum Lohnnachweis 2010
Anleitung zum Lohnnachweis 2009
Anleitung zum Lohnnachweis 2008
Anleitung zum Lohnnachweis 2007
"Mini-Jobber" sind, wie alle Mitarbeiter/innen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Ihre Arbeitsentgelte müssen deshalb auch in den Lohnnachweisen zur Beitragsberechnung gemeldet werden.
Unter Mini-Jobs versteht man Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich. Hierzu zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat regelmäßig nicht überschritten wird (400-EUR-Jobs). Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung (Aushilfe) und damit ebenfalls um einen Mini-Job.
Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Unternehmen beitragsmäßig besser gestellt. Sie werden
zu bestimmten Komponenten des berufsgenossenschaftlichen Solidarausgleichs nicht heran-gezogen. Die Gemeinnützigkeit eines Unternehmens wird von der Finanzbehörde geprüft und bescheinigt.
Wenn Sie Ihre Gemeinnützigkeit für die Beitragsberechnung geltend machen wollen, übersenden Sie uns bitte rechtzeitig geeignete Nachweise.





