Das neue Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz-BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
Bürokratie-Abbau und Deregulierung ist bei den Berufsgenossenschaften kein Lippenbekenntnis, sondern wird in die Tat umgesetzt: Zum 1. Januar 2004 sind Dutzende von Vorschriften verschwunden. Mit der neuen BGV A1 "Grundsätze der Prävention" werden berufsgenossenschaftliches und staatliches Arbeitsschutzrecht verzahnt und harmonisiert. In der Erfolgsgeschichte der Prävention von Arbeitsunfällen wird damit ein neues Kapitel aufgeschlagen.
Bei der Umsetzung ihres Präventionsauftrages verfolgen die Berufsgenossenschaften einen ganzheitlichen Ansatz im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auf dieser Basis entwickelte sich die Unfallverhütung in Deutschland zur Erfolgsstory. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie beispielsweise konnte für ihre 13.000 Mitgliedsunternehmen und ca. 950.000 Versicherten in den letzten zehn Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle noch einmal um fast 50 Prozent senken. Damit ist die chemische Industrie heute der sicherste Industriezweig überhaupt, mit einer Quote von 18,75 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Beschäftigen. Die vorbildliche berufsgenossenschaftliche Präventionsarbeit hat zu diesem erfreulichen Rückgang wesentlich beigetragen.
Wichtige Basis hierfür sind die Unfallverhütungsvorschriften ("Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"). Sie enthalten die maßgeblichen Vorgaben für die Organisation und die Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes - branchenspezifisch ausgerichtet.
Gerade in den letzten Jahren hat in diesem Bereich ein Modernisierungsprozess stattgefunden. Kern der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks ist die zum 1.1.2004 in Kraft getretene neue Basisunfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), in der die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nun eng mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht verzahnt werden. Sie verpflichtet die Unternehmer, bei ihren Maßnahmen zur Prävention sowohl berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften als auch staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
Gleichzeitig wurden die vorhandenen Vorschriften kritisch durchforstet mit dem Ziel, Doppelregelungen zu eliminieren und das Vorschriftenwerk insgesamt anwenderfreundlicher zu gestalten. Unter dem Stichwort "Deregulierung ohne Substanzverlust" war es möglich, zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften (28 Stück) zurückzuziehen. In den nächsten Jahren wird die konsequente Weiterverfolgung dieses Weges dazu führen, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk insgesamt noch moderner und schlanker wird.
Der Hauptgeschäftsführer der BG Chemie, Dr. Erwin Radek, begrüßt diese Entwicklung: "Die neue BGV A1 stärkt die Stellung der Berufsgenossenschaften und beweist ihre Fähigkeit und Bereitschaft zum Bürokratieabbau bei Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus".
Was ändert sich in der betrieblichen Praxis? Maßnahmen nach staatlichem Recht zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren können zukünftig von den Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften in ihre Beratungstätigkeit einbezogen, überwacht und bei Bedarf angeordnet werden
Die Aufgabe der Berufsgenossenschaften bei der Unfallverhütung wurde damit gestärkt. Dies gibt der Präventionsarbeit neue Impulse und lässt erwarten, dass die Zahl der Arbeitsunfälle weiter gesenkt werden kann.
Ihr Ansprechpartner: Doris Keller
Telefon: 06221 523 543
E-Mail: dkeller@bgchemie.de
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