Weitere aktuelle Informationen finden Sie zu den Themen Gefahrstoffe und Laboratorien.
Das Merkblatt M 034 „Sauerstoff“ (BGI 617) wurde vom Arbeitskreis Sauerstoff der BG RCI überarbeitet und aktualisiert. Der Anwender findet neben den in keinem gefahrstoffspezifischen Merkblatt der BG RCI fehlenden Informationen zu Kenndaten, Nachweis, Umgang, Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe auch Anlagen mit den für die Praxis wichtigen Inhalten der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift „Sauerstoff“ (BGV B7) mit Empfehlungen zum Betreiben und zur Beschaffenheit von Sauerstoffanlagen. Ein Schwerpunkt bei den Schutzmaßnahmen liegt auf der Sauberkeit der mit Sauerstoff in Berührung kommenden Anlagenteile.
Wichtigste Änderung ist die Einarbeitung der Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) in die Empfehlungen zum Betreiben und zur Beschaffenheit von Sauerstoffanlagen. Außerdem hilft nun ein Stichwortverzeichnis beim schnellen Auffinden von Inhalten. Erstmalig wird es auch eine englische Ausgabe des Merkblatts (M 034e „Oxygen“) geben (zur Zeit im Satz).
Um bei den für Anwendungen mit Sauerstoff geeigneten Materialien den ständigen und vielfältigen Neu- und Weiterentwicklungen Rechnung tragen zu können, werden in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Merkblätter M 034-1 „Liste der nichtmetallischen Materialien“ (jährlich) und M 034-2 „ Liste der Armaturen, Schläuche und Anlagenteile“ (alle zwei Jahre) herausgegeben und aktualisiert. Die in diesen Listen aufgeführten Materialien wurden von der BAM geprüft und zum Einsatz für Sauerstoff als geeignet befunden.
Für die Unterweisung und Information der Beschäftigten ist die neue Kleinbroschüre M 034-3 „Umgang mit Sauerstoff“ als Nachfolger der bisherigen Kleinbroschüre „Gewußt wie – Sauerstoff“ bestens geeignet (zur Zeit im Satz).
Alle Schriften sind über den Medienshop der BG RCI zu beziehen.
(Schä)
Wenn ein fruchtschädigender Stoff in ausreichender Konzentration eingeatmet oder durch die Haut aufgenommen wird und auf das ungeborene Leben einwirkt, kann es zu Fruchtschädigungen bis hin zum Absterben des Embryos kommen. Gerade deshalb kommen vorbeugenden Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Diese können jedoch nur dann getroffen werden, wenn sich werdende Mütter frühzeitig an Ihren Vorgesetzten wenden. Keine Sorge, dieser darf diese Mitteilung nicht unbefugt weitergeben (nach § 5 Abs.1 MuSchG).
Die BG Rohstoffe und chemische Industrie stellt zu diesem Thema mit den Merkblättern M 039 „Fruchtschädigungen – Schutz am Arbeitsplatz“ (BGI 537) und A 027 „Mutterschutz im Betrieb“ (BGI 539) sowie der Kleinbroschüre A 027-1 „Beruf und Schwangerschaft“ (BGI 539-1) drei nützliche Arbeitshilfen zur Verfügung.
M 039 wurde nun aktualisiert und dabei auf den Stand der EG-Verordnungen 1272/2008 und 790/2009 und der „MAK- und BAT-Werte-Liste 2009“ gebracht sowie auf die neuen Gefahrenklassen umgestellt. Das Merkblatt enthält neben den im Vergleich zur letzten Auflage deutlich angewachsenen Listen der fruchtschädigenden bzw. entwicklungsschädigenden Stoffe auch weiterführende Hintergrundinformationen und Erklärungen, die zur richtigen Anwendung der Listen benötigt werden.
Bezug: Medienshop der BG RCI
(Schä)
Gefahrstoffe gibt es nicht nur in der chemischen Industrie, sondern in nahezu allen Bereichen unseres beruflichen und privaten Lebens. Wichtigste Voraussetzung für den gefahrlosen Umgang mit Gefahrstoffen ist die Kenntnis ihrer Eigenschaften und die richtige Wahl der Schutzmaßnahmen.
Das aktualisierte Merkblatt „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (M 050) gibt in verständlicher Sprache einen Überblick über die Eigenschaften und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und geht dabei sowohl auf die bisherige, als auch auf die neue Kennzeichnung nach GHS ein. Aufnahmewege, technische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Erste Hilfe werden in bewährter Manier erläutert.
Das Merkblatt soll den Beschäftigten helfen, Gefährdungen beim Umgang mit Stoffen zu vermeiden. Mit vielen Abbildungen versehen und aufgrund seiner leichten Verständlichkeit eignet es sich auch bestens als Arbeitsmaterial bei der Durchführung von Unterweisungen.
Bezug: Medienshop der BG RCI
(Schä)
Um die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen weltweit zu harmonisieren, wurde unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – kurz GHS genannt – entwickelt. In der EU wurde dieses mit der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung – Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) eingeführt. Die neue Kennzeichnung wird für Stoffe ab 1. Dezember 2010 verbindlich, für Zubereitungen, die zukünftig Gemische heißen, erst ab 1. Juni 2015.
Um die Mitgliedsbetriebe frühzeitig über die auf sie zukommenden Änderungen zu informieren, führte die damalige BG Chemie bundesweit mehrere Schulungsveranstaltungen durch. Für diese wurden auf die Veranstaltungen abgestimmte Lehrmaterialien entwickelt, unter anderem eine „Kompaktinformation GHS“. Aufgrund der großen Nachfrage gibt die BG Rohstoffe und chemische Industrie diese Schrift nun als Merkblatt M 060-1 heraus. Durch plakative Gegenüberstellung, die ausführliche Erläuterung der Anwendung der neuen Kennzeichnung und Übersichten über die neuen Gefahrklassen und H- und P-Sätze eignet sich das Merkblatt zur Verwendung bei internen Schulungen.
Bezug: Medienshop der BG RCI
(Schä)
Merkblatt T 034 „Gefährdungsbeurteilung im Labor“ (BGI 850-1) wurde im Design der BG Rohstoffe und chemische Industrie nachgedruckt. Das Merkblatt enthält einen Gefährdungskatalog, der die systematische Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbeitsschutzDer Katalog führt die in Laboratorien typischen Gefährdungen und Belastungen auf, nennt Schutzmaßnahmen und verweist auf Vorschriften und Technische Regeln. Die Verbundenheit mit der Basisschrift „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (BGI/GUV-I 850-0) kommt nicht nur durch die ähnliche BGI-Nummer zum Ausdruck. Beide Schriften ergänzen sich sinnvoll und bilden zusammen mit Merkblatt T 032 „Laborabzüge“ (BGI 850-2) den Grundstock einer im Aufbau befindlichen Reihe laborbezogener Arbeitshilfen.
Bezug: Medienshop der BG RCI
(Schä)
Zum Merkblatt T 008 sind im Mai 2010 die ersten der angekündigten Checklisten erschienen. Mit Hilfe dieser Checklisten kann der Anwender das Sicherheitskonzept und die Schutzeinrichtungen von Maschinen nach den im Merkblatt T 008 dargelegten Grundsätzen überprüfen und dokumentieren. Die ausgefüllten Checklisten können als mitgeltende Unterlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.Die „Checkliste Maschinen – Prüfung vor Erstinbetriebnahme“ (T 008-1, BGI 5049-1) dient der erstmaligen Prüfung von Maschinen auf Grundlage der Maschinenrichtlinie und einschlägiger Normen.
Ihr Inhalt umfasst
- Formale Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme
- Grundlegende Anforderungen an Maschinen, beispielsweise Anforderungen zum Sicherheitskonzept aber auch zur elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Ausrüstung
- Betrachtung verschiedener Schutzeinrichtungen von Maschinen auf ihre Wirksamkeit
Die „Checkliste Maschinen – Maschinenaltbestand“ (T 008-1A, BGI 5049-1A) ist für Maschinen konzipiert, die vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie, d.h. bis zum 31.12.1994, erstmals in Betrieb genommen wurden.
Die „Checkliste Maschinen – Wiederkehrende Prüfung“ (T 008-2, BGI 5049-2) ist für die wiederkehrende Prüfung nach einmaligem Einsatz der Checkliste T 008-1 gedacht.
Die Checklisten sind sowohl als Druckprodukt im Medienshop der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie als auch im Downloadcenter unter www.bgchemie.de/downloadcenter als bearbeitbares Dokument verfügbar.
Ed
12.05.2010
Die Unterlagen zur Anforderung einer Nutzungsberechtigung (Letter of Access) für BG-Chemie-Studien finden Sie hier.
The form to request for a Letter of Access to BG Chemie studies for REACH purposes you will find here.
Hier finden Sie die ergänzenden Informationen zum Artikel
Psychologie, Sicherheit und Gesundheit sind eins
Ein Streifzug durch die Themen des 15. Psychologie-Workshops - Teil 1
in: Sichere Chemiearbeit, Ausgabe 4/2009, Seite 7.
Immer wieder klagen Beschäftigte über Beschwerden, die sie auf zu trockene Luft zurückführen. Gerade in der kalten Jahreszeit wird diese Problematik aktuell und soll mit den häufigsten Fragen zum Thema näher betrachtet werden.
Woher trockene Luft kommt, welche Auswirkung sie auf die Gesundheit hat, und was man dagegen tun kann um sich zu schützen, können Sie in der Sicheren Chemiearbeit, Ausgabe 2/2009 nachlesen. Die Langfassung dieses Artikels können Sie HIER herunterladen.
Der Arbeitskreis "Gefährliche Stoffe" der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Sektion Chemie, hat zusammen mit dem Bereich Prävention der BG Chemie vier Plakate auf Grundlage des europäischen GHS-VerordnungsNach jetzigem EU-Recht gibt es 15 Gefährlichkeits
Auf Plakat CH 253 wird am Beispiel des Lösemittels Methanol darüber hinaus gezeigt, wie sich die Etiketten nach neuem EU-Recht zukünftig verändern werden. Auf drei weiteren Plakaten CH 254, CH 255 und CH 256 werden die Gefahrzettel nach Transportvorschriften den entsprechenden neuen GHS-Gefahrenklassen und -kategorien zugeordnet.
Bezugsquelle: Die Plakate können über den Medienshop der BG Chemie oder per E-Mail bestellt werden.
Bä








