Nach den „Leitlinien zur künftigen Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“ (Bundesarbeitsblatt Heft 6/2003) wird es nicht mehr möglich sein, die Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (BGV B4) zu aktualisieren. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden sind künftig in der GefStoffV und ihrem Technischen Regelwerk (TRGS) zu regeln. Hierzu soll im Anhang III GefStoffV ein Abschnitt „Organische Peroxide“ federführend von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin (BAM) erarbeitet werden, dessen abstrakte und grundlegende Schutzziele in einer TRGS „Organische Peroxide“ konkretisiert werden müssen. Gemäß einer Absprache zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Unterausschuss „Schutzmaßnahmen“ (UA II) im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und dem Fachausschuss Chemie soll diese TRGS federführend durch die Projektgruppe „Organische Peroxide“ des Fachausschusses Chemie erarbeitet werden. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieser projektierten Regelungen (voraussichtlich im Rahmen einer Novelle zur Gefahrstoffverordnung im Jahr 2010) muss die Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (BGV B4) zurückgezogen werden.
In der Zwischenzeit sind vom Fachausschuss Chemie und der BAM einige neue organische Peroxide klassifiziert und bestimmte andere organische Peroxide umgestuft worden. Die aktualisierte Zuordnungsliste des Anhangs 2 zur BGV B4 (Stand 09.01.2008) kann HIER heruntergeladen werden.







