Die Berufsgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, die für die Beitragserhebung maßgeblichen Angaben der Unternehmer zu prüfen. Deshalb besuchen unsere Rechnungsbeamten von Zeit zu Zeit die Unternehmen oder deren Steuerberater, um die eingereichten Lohnnachweise auf Rich-tigkeit und Vollständigkeit durchzusehen.
Wird bei solchen Prüfungen festgestellt, dass nicht alles in Ordnung ist, können sich nicht nur Nachforderungen ergeben, sondern auch Erstattungen, wenn die Unternehmer für sie ungünstige Angaben gemacht haben.
Neben den Technischen Aufsichtsbeamten sind die Rechnungsbeamten die Mitarbeiter der BG, die Sie am häufigsten sehen. Bitte nutzen Sie deshalb die Rechnungsbeamten der BG Chemie als Ansprechpartner für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Mitgliedsbeitrag ergeben.






