Im Dezember 2010 haben wir unseren Mitgliedsunternehmen wieder den Fragebogen zur Entgelterfassung (Lohnnachweis) zugesandt. Sowohl die Höhe der Entgelte als auch die fristgerechte Meldung ist für die Berechnung des Beitrages von Bedeutung. Schicken Sie uns den Lohnnachweis deshalb bitte bis spätestens 11. Februar 2011 ausgefüllt zurück.
Einfacher und schneller geht es mit dem "elektronischen Lohnnachweis". Er steht im Extranet der Branche Chemische Industrie der BG RCI zur Verfügung. Darauf kann über die Zugangsdaten, die jedes Unternehmen schriftlich erhalten hat, zugegriffen werden. Der Elektronische Lohnnachweis ist selbsterklärend. Bereits bei der Eingabe erfolgen Plausibilitätsprüfungen. Zu den einzelnen Eingabefeldern werden Hinweise und Erläuterungen gegeben.
Fragen zur Zugangskennung beantwortet Claudia Erhard,
Tel.: 06221-523 872, Fax: 06221-523 873, E-Mail: claudia.erhard@bgrci.de.
Weitere wichtige Hinweise:






