Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen
Welche Spülflüssigkeiten kommen in Frage?
Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Die 2006 verfasste Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" beschreibt die bewährten Standardmaßnahmen und zählt die Ausnahmen auf, in denen auf fertig abgepackte Spülflüssigkeiten zurückgegriffen werden darf. Sie beschreibt die Anforderungen, die an Spülflüssigkeiten zu stellen sind und hilft so bei der Auswahl der richtigen Spülflüssigkeit. Nach Diskussion mit Arbeitsmedizinern im In- und Ausland, Vorstellung bei Fachgesellschaften und Industrievertretern wurde die Leitlinie jetzt ergänzt und aktualisiert Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" (Stand 03/2007). Auch die englische Übersetzung der Leitlinie (Guideline "Requirements on washing fluids for first aid") (Stand 03/2007) wurde entsprechend angepasst.
Seiten-ID: 712.0
Letzte Änderung am: 07.02.2011