Aktuelles / Presse / Ohne Titel / GHS – Global Harmonisiertes System zur Einst... / Aktuelle Gefahrstoffinformationen
Nanomaterialien
Nanomaterialien in der betrieblichen Praxis
Die Nanotechnologie ist eine der wichtigen Technologien des 21. Jahrhunderts, die jedoch noch Fragen aufwirft. Auch der Arbeitsschutz muss sich dieser Herausforderung stellen und Strategien bereitstellen, die es erlauben, sicher mit Nanomaterialien umzugehen.
Nanomaterialien sind ein ständiger Begleiter in der Natur, gleich ob man an Rußpartikel bei Verbrennungsprozessen oder aus Vulkanemissionen, nanoskalige Partikel in der Luft am Meer oder die schönen Farben der Schmetterlingsflügel denkt. Damit ist das Thema Nanomaterialien nicht wirklich neu. Auch der Mensch hat seit Jahrtausenden Nanomaterialien verwendet, sei es ägyptische Zeichentusche oder nanoskalige Goldcluster, die den mittelalterlichen Glasfenstern zu ihrem unvergleichlichen Rubinrot verhelfen.
Neu ist allerdings, dass immer mehr Nanomaterialien maßgeschneidert werden. Diese gezielt "gebauten" Materialien eignen sich beispielsweise für so unterschiedliche, jedoch höchst willkommene Anwendungen als hocheffiziente Speichersysteme für Energie und moderne Krebstherapien. Hier ist in den letzten Jahren eine exponentiell anwachsende Forschung und Anwendungs
Zu den Nanomaterialien zählen die freien Nanoobjekte und die verschiedenen Arten gebundener Nanoobjekte und nanoskaliger Strukturen. Nanoobjekte sind in einer, zwei oder gar allen drei Raumdimensionen kleiner als etwa 100 nm und größer als etwa 1 nm. Es handelt sich dabei um nanoskalige Filme oder Schichten, Nanodrähte und Nanopartikel. Insbesondere Nanopartikel zeigen in Versuchen zum Teil besorgnis
Noch nicht ausreichend geklärt sind einige Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung solcher Materialien. Insbesondere die Stäube von Nanomaterialien, z. B. sphärische Partikel, Fasern oder Drähte, lassen sich zum derzeitigen Stand der Erkenntnis bezüglich ihrer Gefährdungen nicht abschließend beurteilen. Hier sind umfangreiche Forschungsprojekte im Gang, z. B. im Rahmen von nanoSAFE und nanoCare.
Tätigkeiten mit Nanopartikeln erfordern selbstverständlich die Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung. Auch wenn noch Wissenslücken bestehen, die durch weitere Mess- und Forschungs
Für die Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen ist aber nach der vorliegenden Erfahrung das zur Verfügung stehende Arsenal von Maßnahmen, insbesondere technischer Art, ausreichend. Eine erste Information gibt ein gemeinsamer Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Verbandes der chemischen Industrie. Für Tätigkeiten mit solchen Materialien in Laboratorien können die neuen Laborrichtlinien (BGI/GUV-I 850-0 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Bezug z. B. hier) angewandt werden.
Wenn diesbezüglich Beratungsbedarf besteht, steht Ihnen die Prävention der BG Chemie zur Verfügung. Von der Messung bis zur Festlegung von Maßnahmen helfen wir Ihnen gerne, ob Sie nun Hersteller solcher Materialien sind oder diese zu Zubereitungen oder Erzeugnissen verarbeiten. Sie können dazu die für Sie vor Ort zuständige Technische Aufsicht und Beratung der BG Chemie ansprechen oder auch das zuständige Fachreferat Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe in Heidelberg (E-Mail: nano@bgchemie.de). Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Nanotechnologie zum Wohle aller auch am Arbeitsplatz eine sichere Sache ist.
Die Schutzmaßnahmen beruhen im Wesentlichen darauf, Expositionen durch geschlossene Anlagen oder lufttechnische Maßnahmen zu vermeiden, ebenso die Inhalation oder den Hautkontakt. Für die Messung der Exposition stehen der BG Chemie Messgeräte nach dem Stand der Technik zur Verfügung, verlässliche Messdaten helfen, eine belastbare Gefährdungs
Seiten:Übersicht
Neu eingestellt oder aktualisiert
Portal Gefahrstoffwissen
Gefahrstoffdatenbank GisChem
ODIN







